Badewanne Abgeplatzt – Was Kann Ich Als Mieter Tun?
Einleitung
Als Mieter kann es immer wieder vorkommen, dass man auf Mängel in der Wohnung stößt. Eine der häufigsten Beschwerden ist dabei die Abplatzung der Badewanne. Doch wer ist eigentlich dafür verantwortlich und was kann man als Mieter tun, wenn dies passiert?
Wer ist für die Reparatur verantwortlich?
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Reparatur der Badewanne zuständig. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist. Der Mieter ist lediglich dazu verpflichtet, den Schaden unverzüglich zu melden.
Wie sollte man den Schaden melden?
Es ist ratsam, den Schaden schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu melden, um später einen Nachweis darüber zu haben. In dem Schreiben sollte man den Schaden genau beschreiben und um eine schnelle Reparatur bitten. Auch sollte man den Vermieter darauf hinweisen, dass man aufgrund des Schadens nicht in der Lage ist, die Badewanne weiterhin zu nutzen.
Was passiert, wenn der Vermieter den Schaden nicht repariert?
Wenn der Vermieter den Schaden nicht innerhalb einer angemessenen Frist repariert, hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern. Hierbei ist es wichtig, dass man dem Vermieter zuvor eine Frist zur Reparatur gesetzt hat. Auch sollte man sich vorher über die Höhe der Mietminderung informieren, um keine überhöhten Forderungen zu stellen.
Kann der Vermieter die Kosten für die Reparatur auf den Mieter abwälzen?
Nein, der Vermieter kann die Kosten für die Reparatur nicht auf den Mieter abwälzen, auch nicht dann, wenn der Schaden durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist. Dies gilt nur dann, wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Wie kann man vorbeugen?
Um Schäden an der Badewanne zu vermeiden, sollte man darauf achten, keine scharfkantigen Gegenstände auf die Wanne zu stellen oder zu legen. Auch sollte man keine schweren Gegenstände auf die Wanne fallen lassen oder darauf herumhüpfen. Zudem ist es ratsam, die Wanne regelmäßig zu reinigen und auf Beschädigungen zu überprüfen.
Fazit
Wenn die Badewanne abgeplatzt ist, ist der Vermieter für die Reparatur zuständig. Der Mieter sollte den Schaden unverzüglich melden und eine schnelle Reparatur verlangen. Sollte der Vermieter den Schaden nicht reparieren, hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern. Vorbeugend sollte man darauf achten, keine scharfkantigen Gegenstände auf die Wanne zu stellen und die Wanne regelmäßig zu reinigen und auf Beschädigungen zu überprüfen.
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